Wo finde ich die Geschäftsstelle der GWW bzw. wie lautet die Adresse?
Sie finden uns im Sängerbuchenweg 3, 64291 Darmstadt - Wixhausen.
Wie sind die Öffnungszeiten der Geschäftststelle bzw. zu welchen Zeiten kann ich dort jemanden erreichen?
Unsere Geschäftsstelle ist Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, zusätzlich montags auch von 16:30 bis 18:30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist zu unseren regulären
Geschäftszeiten nicht notwendig.
Gibt es Parkplätze an der Geschäftsstelle der GWW?
Ja, es stehe Parkplätze direkt an unserer Geschäftsstelle zur Verfügung
Informationen/Fragen zur Mitgliedschaft:
Wie und wann kann ich Mitglied der GWW werden?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft muss eine unserer Wohnung gemietet werden, im Zuge dessen sind mindestens 10 Genossenschaftsanteile zu erwerben
Kündigung der Genossenschaftsanteile
Zunächst ist der Wohnungsmietvertrag zu beenden, danach können die Genossenschaftsanteile gekündigt werden.
Die Anteile können aber auch weiterhin gehalten werden.
Für Interessenten und Wohnungssuchende:
Wo und wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung?
Es ist zunächst ein Wohnungsbewerbungsbogen auszufüllen
Wie kann ich mich auf eine öffentlich geförderte Wohnung bewerben?
Diese Bewerbung erfolgt über die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Muss ich eine Provision bezahlen?
Nein
Muss ich eine Kaution bezahlen?
Nein, die Kaution ist beim Erwerb der Genossenschaftsanteil inkludiert
Ich erhalten eine Wohnungszusage der GWW, wie ist der weitere Ablauf?
Es erfolgt eine schriftliche Zusage durch die GWW. Hiernach erfolgt eine Zusage über die Genossenschaftsanteile. Nach Zahlung der Genossenschaftsanteile wird der Mietvertrag
unterzeichnet
Für unsere Mieter:
Beginn des Mietverhältnisses:
Zum ersten eines Monats
Im laufenden Mietverhältnis:
Ich möchte eine weitere Person in meine Wohnung aufnehmen. Was ist zu beachten? Mitteilung an den Vorstand
Ich habe ein Kind bekommen. Muss dies der GWW gemeldet werden?
Mittteilung an den Vorstand
Der Mieter ist verstorben, ich bin Erbe, wie gehe ich weiter vor?
Die Sterbeurkunde und der Erbschein sind an den Vorstand zu senden. Die Wohnung muss dann geräumt werden und mit Beginn eines Kalenderjahres werden die Genossenschaftsanteile an
den Erben ausgezahlt.
Ich wohne zusammen mit dem Mieter in der Wohnung. Der Mieter selbst ist verstorben, Kann ich den Mietvertrag auf mich umschreiben?
Bei Ehegatten ist dies möglich, bei Wohngemeinschaften muss Rücksprache mit dem Vorstand gehalten werden, empfehlenswert ist es, das beide Mieter Mitglieder bei der GWW sind.
Meine Nachbarn sind zu laut. Was kann ich tun?
Bei starker Lautstärkenbelästigung kann die Polizei kontaktiert werden
Ist rauchen in der Wohnung erlaubt? Ja
An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Mangel in meiner Wohnung festgestellt habe?
An die Verwaltung der GWW
Sind Haustiere erlaubt? Nach Rücksprache mit dem Vorstand kann dies erlaubt werden
Ich habe mich aus der Wohnung ausgeschlossen, was kann ich tun?
Bitte setzen Sie sich mit dem Hausmeister in Verbindung oder mit der GWW Verwaltung
Ich möchte gerne einen Stellplatz bzw. Garage anmieten. Was muss ich tun?
Es muss eine Bewerbung an die Verwaltung erfolgen, eine Stellplatzmiete ist jedoch nur mit einem laufenden Mietvertrag möglich
Wann ist mit den jährlichen Betriebskostenabrechnungen zu rechnen?
Im Mai eines jeden Jahres
Beendigung des Mietverhältnisses:
Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Schriftform und es besteht eine 3 monatige Kündigungsfrist
Wie muss ich meine Wohnung übergeben?
Die Wohnung ist sauber und leer zu übergeben. Renovierungen können möglich sein, je nach Mietvertrag
Was muss ich zur Endabnahme mitbringen?
Alle bei Mietvertragsbeginn übergebenen Schlüssel
Kann eine andere Person die Wohnung für mich übergeben?
Ja, nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand
Kann ich früher aus dem Mietverhältnis bzw. kann ich einen Nachmieter bestimmen?
Eine frühzeitige Auslösung aus dem Mietverhältnis ist nur mit Rücksprache des Vorstandes möglich, ein Nachmieter kann empfohlen werden
Wie kündige ich meinen Stellplatz/Garage?
Es bedarf einer schriftlichen Kündigung
Was gibt es zu Briefkasten- und Klingelschild zu beachten?
Bei Einzug bringen wir Briefkasten- und Klingelschild bringen für Sie an. Bitte nehmen Sie hier z.B. durch Überkleben keine eigenständigen Anpassungen vor. Sind Anpassungen nötig, kommen Sie
bitte immer auf uns zu. Tipp: Im Zuge des Umzuges kann es ratsam sein, der Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen, so werden Briefe, die an ihre alte Adresse adressiert sind automatisch an ihre
neue Adresse weitergeleitet. Solch ein Nachsendeauftrag kann online oder in einer der Filiale der Deuten Post beantragt werden.
Möchten Sie eine Änderung bzw. Ergänzung des Klingel- oder Briefkastenschildes im Rahmen des Einzuges einer weiteren Person beauftragen? Klingelschilder werden durch die Verwaltung
erstellt.
Melden Sie sich bitte VOR Einzug der Person bei uns in der Geschäftststelle. Die einziehende Person benötigt eine Wohnungsgeberbestätigung von uns, damit sie ihre Adresse beim
Einwohnermeldeamt ummelden kann.
Diese Bescheinigung, die sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ erhält sie von uns. Kommen Sie hierzu bitte rechtzeitig mit der einziehenden Person zusammen und deren Ausweis in unserer
Geschäftsstelle vorbei.
Sind Versicherungen im Rahmen des Mietverhältnisses nötig oder ratsam? Wenn ja, welche?
Der Abschluss einer Haftpflicht- und Hausratversicherung ist unbedingt ratsam. Haben Sie bereits eine, müssen Anschrift und Wohnungsgröße (m²) geändert werden.
Wie melde ich mich um?
Sie bekommen von uns bei Unterschrift des Mietvertrages eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“, mit der Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Darmstadt ummelden.